Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Anerkennung einer Angst- und Schmerzstörung als Unfallfolge und Gewährung einer Verletztenrente; Verursachung einer Agoraphobie bzw. einer Panikstörung mit Agoraphobie durch ein Bagatellereignis
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - Rente - haftungsausfüllende Kausalität - Angststörung - Agoraphobie - Bagatellereignis - keine wesentliche Ursache - Gelegenheitsursache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.01.2006 - S 67 U 498/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 13/97 R
Keine Kostenübernahme eines Amalgamaustausches wegen unklarer gesundheitlicher …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08
Diesen in ständiger Rechtsprechung des BSG dargelegten Grundsätzen folgt auch der Senat (vgl. BSGE 81, 84, 89; SozR 3-2500 § 28 Nr. 4). - BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08
Beweismaßstab für die Bejahung des rechtlich wesentlichen Ursachenzusammenhangs ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die vorliegt, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (z. B. BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67, BSGE 19, 52, 56). - BSG, 26.01.1994 - 9 RVg 3/93
Kriegsopfer- und Soldatenversorgung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08
Fehle es an der generellen Geeignetheit eines Unfalls, eine psychische Erkrankung zu verursachen, komme eine Anerkennung der psychischen Erkrankung als Unfallfolge aber von vornherein nicht in Betracht (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26. Januar 1994, Az.: 9 RVg 3/93 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 3).
- BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08
Nach der Rechtsprechung des BSG muss aus den Auffassungen des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden, welche Ursache wesentlich war und welche nicht (BSGE 1, 72, 76; 1, 150; 13, 175). - BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08
Nach der Rechtsprechung des BSG muss aus den Auffassungen des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden, welche Ursache wesentlich war und welche nicht (BSGE 1, 72, 76; 1, 150; 13, 175). - BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61
Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08
Beweismaßstab für die Bejahung des rechtlich wesentlichen Ursachenzusammenhangs ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit, die vorliegt, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden so stark überwiegen, dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (z. B. BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67, BSGE 19, 52, 56). - BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 477/08
Nach der Rechtsprechung des BSG muss aus den Auffassungen des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden, welche Ursache wesentlich war und welche nicht (BSGE 1, 72, 76; 1, 150; 13, 175).
- VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450
Anerkennung eines Dienstunfalls - Eröffnung dienstlicher Beurteilung
So hat das Landessozialgericht Berlin - Brandenburg in seinem Urteil vom 24. September 2008 (Az. L 31 U 477/08 - juris Rn. 36) ausdrücklich klargestellt, dass Ereignisse, die von gesunden Menschen üblicherweise verarbeitet werden können, auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts keinen Unfall darstellen können. - VG Kassel, 24.05.2016 - 1 K 1730/14
Dienstliches Gespräch als Dienstunfall mit Selbsttötung als weitere Unfallfolge
Ereignisse, die von gesunden Menschen üblicherweise verarbeitet werden können, werden auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts nicht als Arbeitsunfall anerkannt (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg U. v. 24. September 2008 - L 31 U 477/08 - juris). - VG Frankfurt/Main, 31.08.2009 - 9 K 354/09
Personalgespräch als Dienstunfall
Ereignisse, die von gesunden Menschen üblicherweise verarbeitet werden können, können auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts keinen Unfall darstellen (LSG Berlin-Brandenburg U. v. 24.9.2008 - L 31 U 477/08 - juris). - VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 1 K 13.01956
Psychische Erkrankung (Depression); Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung als …
Ereignisse, die von gesunden Menschen üblicherweise verarbeitet werden können, können auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts keinen Unfall darstellen (LSG Berlin-Brandenburg, U. v. 24.9.2008 - L 31 U 477/08-, juris).